FAQ zur Mitgliedschaft
Ja, laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen Mietervereine nur Mitglieder beraten.
Bei Jahreszahler wird der Beitrag am 5. des Monats abgebucht, in dem die Mitgliedschaft begründet wurden ist.
Bei Monatszahler bzw. Quartalszahler erfolgt die Abbuchung am 5. eines Monates/des Quartals.
Haben Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, richten Sie entsprechend einen Dauerauftrag ein.
Gebühren werden sofort fällig und bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats zum 5. oder 20. eines Monates von Ihrem Konto abgebucht.
Für Mitgliedsbeiträge sind keine Rechnungen erforderlich. Die Beitragspflicht ist durch den Aufnahmeantrag abgedeckt und die Beitragsnachweise durch die Buchungsbestätigung. Eine Übersicht finden Sie auch im Mitgliederportal.
Nach § 3 unserer Satzung, ist die Kündigung erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.09. eines Jahres per Einwurfeinschreiben vorliegen. Die Kündigung ist dabei von allen Mitgliedern zu unterschreiben.
Nein, laut § 58 BGB ist die Satzung entscheidend. Und demnach muss diese schriftlich per Einwurfeinschreiben erfolgen.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Die Aufnahme als Mitglied im Wege von Fernkommunikationsmitteln oder elektronischen Medien unterfällt unseres Erachtens nicht diesen Vorschriften. Zwar ist die Mitgliedschaft nicht kostenlos, aber es handelt sich hierbei nicht um ein Anbieten oder Erbringen einer „Dienstleistung“. Die Mitgliedschaft eröffnet zwar unter Anderem den Anspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen des Vereins, die mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert werden und die z. B. bei der Beratungsleistung auch einen kommerziellen Marktwert besitzen. Der Eintritt in den Verein als solcher ist aber nicht als Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu werten, wenn auch bei vielen Mitgliedern eine solche Motivation hinter der Begründung der Mitgliedschaft in einer „Interessen- und Solidargemeinschaft“ stehen dürfte. Die Begründung der Mitgliedschaft auf telefonischem Wege, per Fax, per E-Mail oder durch Tele- oder Mediendienste, etwa über eine Internetseite, ist unserer Auffassung nach nicht als Fernabsatzvertrag anzusehen. Es besteht daher kein Widerrufsrecht nach § 312 d BGB. Eine Verpflichtung zur Belehrung darüber besteht nicht.
FAQ zum Mitgliederportal
Beachten Sie, dass beim Login die Personennummer und nicht die Mitgliedsnummer benötigt wird. Die Personennummer haben Sie in einer E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten.
Einfach einen neuen Onlinezugang beantragen, dann erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. https://www.mieterverein-meissen.de/mein-dmb
Schauen Sie zunächst in Ihrem Download-Ordner nach. Vergewissern Sie sich, dass der Browser auf den aktuellen Stand ist und leeren Sie ggf. den Cache. Versuchen Sie alternativ einen anderen Browser oder Endgerät. Sollte es weiterhin Probleme geben, wenden Sie sich an uns per E-Mail. Wir benötigen folgende Angaben: Welches Endgerät (Computer, Laptop, Notebook, Tablet, Smartphone) benutzen Sie? Welcher Browser wird verwendet und welche Version? Haben Sie den Cache geleert.
FAQ zu Kontakt
Unsere Rechtsberater kontaktieren Sie bitte ausschließlich per E-Mail.
Das Sekretariat der Geschäftsstelle Meißen können Sie zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 03521/453602 erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte das Kontaktformular https://www.mieterverein-meissen.de/beratung/kontakt oder senden eine E-Mail an sekretariat(at)mieterverein-meissen.de
Es kann vorkommen, dass unsere Mitarbeiter sich in einem Gespräch befinden, an Schulungen/Weiterbildungen teilnehmen oder auswärtige Termine haben. Hinterlassen Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und Sie werden zurück gerufen oder senden Sie uns eine E-Mail.
Damit unsere Berater in den Beratungsstellen effizient die Beratungen durchführen können, ist es zwingend notwendig vorab einen Termin über das Mitgliederportal zu buchen oder telefonisch in der Geschäftsstelle Meißen zu vereinbaren.
In den Außenstellen ist zwingend ein Termin notwendig.
Am besten direkt über das Mitgliederportal.
FAQ zu Sonstiges
Dies lässt sich pauschal nicht sagen. Unter anderem ist dies auch davon abhängig, wie gut aufgearbeitet, vollständig und lesbar Sie uns die Unterlagen zur Verfügung stellen.
Das Mitgliederportal nutzen (Termine buchen, Onlineberatung starten).
Ihre E-Mail immer nur an eine E-Mail Adresse senden und im Betreff Ihre Mitgliedsnummer vermerken.
Betriebskostenabrechnungen an bka(at)mieterverein-meissen.de
Allgemeine Mietrechtsfragen an beratung(at)mieterverein-meissen.de
Fragen zur Mitgliedschaft an sekretariat(at)mieterverein-meissen.de
Anlagen immer lesbar als PDF-Datei senden, d. h. nicht auf den Kopf und nicht verschwommen. Wir bitten Sie jeden Vorgang in eine PDF-Datei zusammenfassen, also Mietvertrag als eine Datei, Betriebskostenabrechnung als eine weitere Datei, etc.
Sollten Sie diese Tipps nicht befolgen, kann sich die Bearbeitungszeit um ca. 2 Wochen verlängern.
Des Weiteren ist es auch hilfreich, dass Sie Ihr Anliegen uns zeitnah übermitteln, und nicht erst vor Ablauf der Frist.