Mitglied werden - Beiträge
1. Erwerb der Mitgliedschaft:
Bei Erwerb der Mitgliedschaft werden einmalig 20,00 € sofort fällig.
2. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages:
Bei Mitgliedern, die nach dem 01.12.2018 Mitglied geworden sind, ist der Jahresmitgliedsbeitrag in den darauffolgenden Jahren bis zum 10. des Monats fällig, in dem Sie Mitglied geworden sind. Der Jahresmitgliedsbeitrag für Mitglieder, die bis zum 30.11.2018 Mitglied geworden sind, ist je bis zum 10. Januar eines Jahres fällig und wird grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat bis 10. Januar oder am darauffolgenden Banktag eingezogen.
Bei Neumitgliedern ist der Mitgliedsbeitrag sofort in bar fällig oder wird wie folgt per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen bei Beginn der Mitgliedschaft bis zum:
- 2. des Monats: 5. des Monats oder am darauffolgenden Banktag
- 17. des Monats: 20. des Monats oder am darauffolgenden Banktag
Anfallende zusätzliche Kosten werden ebenfalls zum nächstmöglichen oben genannten Termin eingezogen. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Beratungsanspruch. Die Rechtsschutzversicherung wird unterbrochen und beginnt erst mit Bezahlung (bei dreimonatiger Wartefrist) erneut.
3. Der Mitgliedsbeitrag:
Der Zahlungszeitraum beläuft sich immer auf ein Jahr, das bedeutet, dass der Beitrag im Monat des Beitrittes fällig ist und dann wieder im darauffolgenden Jahr. Der Jahresbeitrag ist ab dem 01.07.2024 wie folgt gestaffelt:
- der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 132,00 €
- für Mitglieder, welche Leistungen nach „Bürgergeld“ erhalten, Schüler und Studenten beträgt der Mitgliedsbeitrag auf Antrag und Nachweis 90,00 €
- monatliche, viertel- oder halbjährige Zahlung ist ohne Ratenzahlungszuschlag möglich
- für Mitglieder, die eine private Rechtsschutzversicherung nachweisen können, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag auf 114,00 €
- Der Jahresbeitrag beträgt für Gewerbetreibende 200,00 €.
- Der Mitgliedsbeitrag für die „Schnuppermitgliedschaft“ (ein Monat) beträgt 60,00 €
- Der Mitgliedsbeitrag für die „Jahresmitgliedschaft“ (ohne Rechtsschutz, ein Jahr) beträgt 150,00 €
In sozialen Härtefällen entscheidet der Geschäftsführer auf Antrag des Mitgliedes und Nachweis über eine Reduzierung bzw. befristete Aussetzung der Zahlung. Anträge auf Ermäßigung des Jahresmitgliedsbeitrages müssen bis zum 10. Dezember des Vorjahres vorliegen, beziehungsweise einen Monat vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages.
Mitglieder, die ein neues Mitglied werben, bekommen 15,00 € Werbeprämie dem Beitragskonto gutgeschrieben, sobald das geworbene Mitglied den Mitgliedsbeitrag gezahlt hat. Eine Auszahlung der Werbeprämie ist nicht möglich.
4. Neben dem Mitgliedsbeitrag werden pauschale Kosten erhoben für:
| 20,00 € |
| 16,50 € |
| 4,50 € |
| 5,00 € |
| 11,50 € |
| 5,00 € |
| 80,00 € |
| 14,00 € |
| 15,00 € |
| 10,00 € |
| 50,00 € bis 150,00 € |
Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.10.2025 in Kraft. Beschlossen vom Vorstand des Mietervereins Meißen und Umgebung e. V. am 24.09.2025.