Mitglied werden - Beiträge

1. Erwerb der Mitgliedschaft: 

Bei Erwerb der Mitgliedschaft werden einmalig 15,00 € sofort fällig. 

2. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages: 

Bei Mitgliedern, die ab dem 01.12.2018 Mitglied geworden sind, ist der Jahresmitgliedsbeitrag auch in den darauffolgenden Jahren jeweils in dem Monat fällig, in dem Sie Mitglied geworden sind und zwar bis zum 5.Tag des jeweiligen Monats. 

Der Jahresmitgliedsbeitrag für Mitglieder, die bis zum 30.11.2018 Mitglied geworden sind, ist zum 5. Januar des Jahres fällig. 

Der Jahresmitgliedsbeitrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat am 5. des Monats oder am darauffolgenden Banktag eingezogen. 

Bei Neumitgliedern ist der Mitgliedsbeitrag sofort in bar fällig oder wird wie folgt per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen bei Beginn der Mitgliedschaft bis zum: 

  • 2. des Monats: 5. des Monats oder am darauffolgenden Banktag 
  • 17. des Monats: 20. des Monats oder am darauffolgenden Banktag 

3. Der Mitgliedsbeitrag: 

Der Jahresbeitrag ist ab dem 01.07.2024 wie folgt gestaffelt: 

  • der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 132,00 € 
  • für Mitglieder, welche Leistungen nach „Bürgergeld“ erhalten, Schüler und Studenten beträgt der Mitgliedsbeitrag auf Antrag und Nachweis 90,00 € 
  • monatliche, viertel- oder halbjährige Zahlung ist ohne Ratenzahlungszuschlag möglich 
  • für Mitglieder, die eine private Rechtsschutzversicherung nachweisen können, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag auf 114,00 € 
  • Der Jahresbeitrag beträgt für Gewerbetreibende 200,00 €. 
  • Der Mitgliedsbeitrag für die „Schnuppermitgliedschaft“ (ein Monat) beträgt 60,00 € 
  • Der Mitgliedsbeitrag für die „Jahresmitgliedschaft“ (ohne Rechtsschutz, ein Jahr) beträgt 150,00 €

In sozialen Härtefällen entscheidet der Geschäftsführer auf Antrag des Mitgliedes über eine Reduzierung bzw. befristete Aussetzung der Zahlung. Anträge auf Ermäßigung des Jahresmitgliedsbeitrages müssen bis zum 10. Dezember des Vorjahres vorliegen. 

Mitglieder, die ein neues Mitglied werben bekommen 15,00 € Werbeprämie dem Beitragskoto gutgeschrieben, sobald das geworbene Mitglied den Mitgliedsbeitrag gezahlt hat. Eine Auszahlung der Werbeprämie ist nicht möglich. 

    4. Neben dem Mitgliedsbeitrag werden pauschale Kosten erhoben für: 

    Aufnahme

    15,00 €

    Rechtsberaterschreiben, zuzüglich eventueller Gebühr für Einschreiben mit Rückschein oder sonstiger Zustellgebühren

    16,50 €

    Versand der MieterZeitung (6 Mal pro Jahr)

    5,00 €

    Beitragsmahnung

    11,50 €

    Bearbeitungsgebühr (Zusendung von Dokumenten u. ä. per Post zuzüglich Porto)

    5,00 €

    gerichtliches Mahnverfahren (zuzüglich Gerichtskosten entsprechend Gerichtskostengesetz

    80,00 €

    Rücklastschriften

    14,00 €

    Anfrage beim Einwohnermeldeamt je Mitglied

    16,00 €

    Wohnungsbesichtigung, Wohnungsübernahme bzw. Wohnungsabgabe, Wohnungsausmessung, Termin vor Ort bei Mitgliedern, Belegeinsicht, zuzüglich pro gefahrenen Kilometer 0,50 €. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer und dem Umfang des Termins ab und wird vor Ort bestimmt.

    50,00 € bis 150,00 €

    Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Beschlossen vom Vorstand des Mietervereins Meißen und Umgebung e. V. am 29.05.2024.