Der Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. hat seine
Mitglieder zu folgenden Bedingungen rechtsschutzversichert:
- Versicherungsschutz besteht erst nach dreimonatiger
Wartefrist
- Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die
selbstbewohnte Wohnung in Deutschland einschließlich einer im Mietvertrag
mitgemieteten Garage
- Das Mitglied übernimmt pro Versicherungsfall einen
Selbstbehalt von 150,00 €.
- Für jeden Versicherungsfall werden
Rechtsschutzleistungen bis zu 12.782,30 € übernommen
- Versicherungsschutz besteht nur nach
außergerichtlicher Beratung beim Mieterverein